Die Geringfügigkeitsgrenze eines monatlichen Verdienstes beträgt nach ASVG (2021) 475,86 Euro. Bei einem Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze ist keine Vollversicherung Pflicht (die Dienstnehmer:in unterliegt nur der Unfallversicherung). Auf Antrag ist eine Selbstversicherung der Arbeitnehmer:in (Krankenversicherung und Pensionsversicherung) um 67,18 Euro möglich.
Freiwillig kannst Du Dich in der Krankenversicherung mit höchstens 454,86 Euro pro Monat versichern. In der freiwilligen Pensionsversicherung beträgt der Höchstbetrag 1476,30 Euro, aber mindestens 198,91 Euro.
Die Höchstbeitragsgrundlage für Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung beträgt monatlich 5.550,00 Euro. Die Rezeptgebühr beträgt 6,50 Euro und das Entgelt für die E-Card 12,70 Euro.
Steuertipp
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