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Wie lange hat meine ArbeitgeberIn Zeit, den Jahreslohnzettel beim Finanzamt zu melden?

Deine inländische ArbeitgeberIn oder Pensionsversicherungsanstalt hat bis Ende Februar des Folgejahres Zeit, deinen Lohnzettel beim Finanzamt zu melden.


Beachte: Es kann bis Ende März des Folgejahres dauern, bis alle Meldungen eingelangt sind. Danach kannst du deine Arbeitnehmerveranlagung mit Vorberechnung der Steuergutschrift einreichen.


Du kannst jederzeit in Finanzonline prüfen, ob bereits die Lohnzettel an das Finanzamt übermittelt wurden.

  1. Klick nach dem Login

  2. auf "Steuerakt" und

  3. du findest im Steuerakt die bereits übermittelten Daten für jedes Jahr aufgelistet.

Sollte es sich um eine ausländische ArbeitgeberIn handeln und nach Ablauf der Frist fehlt der Lohnzettel, dann setze dich mit dem Finanzamt in Verbindung.



 

Steuertipp

Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.

 

Diese Information wurde im Rahmen des Projektfonds Arbeit 4.0 des Zukunftsprogramms der AK Niederösterreich gefördert.

 

Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.



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