Für deine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung hast du 5 Jahre Zeit.
Die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2019 kann bis 31.12.2024 erstellt werden.
Die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2020 kann bis 31.12.2025 erstellt werden.
Die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 kann bis 31.12.2026 erstellt werden.
Die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 kann bis 31.12.2027 erstellt werden.
Die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 kann bis 31.12.2028 erstellt werden.
Wichtig: Bist du verpflichtet eine Arbeitnehmerveranlagung abzugeben hast du nicht 5 Jahre Zeit, sondern nur bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
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