Du möchtest, dass der Nachkauf von Versicherungszeiten bzw. Zahlungen für eine freiwillige Weiterversicherung, den du für deine PartnerIn ODER dein Kind bezahlt hast, bei dir geltend gemacht wird?
Das funktioniert direkt in deiner Arbeitnehmerveranlagung über Finanzonline. Im Reiter "Besondere Sonderausgaben (L1d)" musst du die Verteilung folgendermaßen berücksichtigen:
PartnerIn 1 (gesamter Betrag): Gib unter Punkt 5.3 Kennzahl 284 den Gesamtbetrag und unter Punkt 2 deine PartnerIn mit ihrer Sozialversicherungsnummer ein. Falls keine Sozialversicherungsnummer vorhanden ist, dann das Geburtsdatum. Möchtest du, dass der Betrag über 10 Jahre verteilt wird? Dann musst du dies zusätzlich mit Ankreuzen in Punkt 5.3 beantragen.
Beachte: Die restlichen 9 Zehntel werden in den darauffolgenden 9 Jahren automatisch in deiner Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Du musst in den Folgejahren keine Eintragung mehr machen. Die Person, für die du die Zahlung übernimmst, muss folgendes im Antrag eingeben.
PartnerIn 2 ODER Kind (kein Betrag): Gib unter Punkt 5.3 Kennzahl 284 den Betrag 0 und unter Punkt 2 die Person mit Sozialversicherungsnummer ein. Falls keine Sozialversicherungsnummer vorhanden ist, dann das Geburtsdatum.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.
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