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Wie kann ich den Kirchenbeitrag zwischen mir und meiner PartnerIn aufteilten?

Aktualisiert: 17. Feb.

Das Finanzamt berücksichtigt deinen Kirchenbeitrag nach Meldung der Kirche in der Veranlagung automatisch.

In deiner Veranlagung kannst du eine abweichende Berücksichtigung verlangen.


Du möchtest, dass der gesamte Kirchenbeitrag, den du, für deine PartnerIn oder dein Kind bezahlt hast, bei dir geltend gemacht wird?

Das funktioniert direkt in deiner Arbeitnehmerveranlagung über Finanzonline. Im Reiter "Besondere Sonderausgaben (L1d)" musst du die Verteilung folgendermaßen berücksichtigen:

  • Partner 1 (gesamter Kirchenbeitrag): Gib unter Punkt 3 Kennzahl 458 den Gesamtbetrag und unter Punkt 2 deine PartnerIn mit ihrer Sozialversicherungsnummer ein. Falls keine Sozialversicherungsnummer vorhanden ist, dann das Geburtsdatum.

  • Partner 2 oder Kind (kein Kirchenbeitrag): Gib unter Punkt 3 Kennzahl 458 den Betrag 0 ein und unter Punkt 2 die Person mit ihrer Sozialversicherungsnummer. Falls keine Sozialversicherungsnummer vorhanden ist, dann das Geburtsdatum.

Beachte: Bei jeder Person sind höchstens 400 Euro absetzbar. Das gilt auch, wenn Beiträge für den Partner oder für ein Kind übernommen wurden.


Du möchtest, dass der gesamte Kirchenbeitrag, den du, deine PartnerIn und dein Kind bezahlt hast, bei dir geltend gemacht wird?

Das funktioniert direkt in deiner Arbeitnehmerveranlagung über Finanzonline. Im Reiter "Besondere Sonderausgaben (L1d)" musst du die Verteilung folgendermaßen berücksichtigen:

  • Partner 1 (gesamter Kirchenbeitrag): Gib unter Punkt 3 in Kennzahl 458 den Gesamtbetrag und unter Punkt 2 deine PartnerIn mit ihrer Sozialversicherungsnummer ein. Falls keine Sozialversicherungsnummer vorhanden ist, dann das Geburtsdatum. Zusätzlich musst du unter Punkt 3 das Kontrollkästchen ankreuzen und damit bekannt geben, dass du noch für eine weitere Person Kirchenbeitrag bezahlt hast.

  • Partner 2 (kein Kirchenbeitrag): Gib unter Punkt 3 in Kennzahl 458 den Betrag 0 ein und unter Punkt 2 die zahlende Person mit Sozialversicherungsnummer ein. Falls keine Sozialversicherungsnummer vorhanden ist, dann das Geburtsdatum.

  • Kind (kein Kirchenbeitrag): Gib unter Punkt 3 in Kennzahl 458 den Betrag 0 ein und unter Punkt 2 den zahlenden Elternteil mit Sozialversicherungsnummer ein. Falls keine Sozialversicherungsnummer vorhanden ist, dann das Geburtsdatum.

Beachte: Bei jeder Person sind höchstens 400 Euro absetzbar. Das gilt auch, wenn Beiträge für den Partner oder für ein Kind bezahlt wurden.



 

Steuertipp

Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.

 

Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.





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