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Wie kann der Familienbonus Plus bei getrennt lebenden Eltern aufgeteilt werden?

Aktualisiert: 17. Feb.

Bei getrennt lebenden Eltern gilt:

Du kannst den Familienbonus Plus nur zwischen dem Familienbeihilfe-Bezugsberechtigten und dem Unterhaltsverpflichteten aufteilen.

Kommt der Unterhaltsverpflichtete seinen Unterhaltszahlungen im vollen Ausmaß nach, gibt es drei Aufteilungsvarianten.


Variante 1:

Es besteht Einvernehmen zwischen dir und deiner PartnerIn und euer Kind ist unter 18 Jahre alt?

  • Du beantragst 1.500 Euro (ab 2022: 2.000 Euro), deine PartnerIn 0 Euro.

  • Du beantragst 0 Euro, deine PartnerIn 1.500 Euro (ab 2022: 2.000 Euro).

  • Ihr teilt euch den Familienbonus Plus. Du beantragst 750 Euro (ab 2022: 1.000 Euro), deine PartnerIn 750 Euro (ab 2022: 1.000 Euro).

Variante 2:

Es besteht Einvernehmen zwischen dir und deiner PartnerIn und euer Kind ist über 18 Jahre alt?

  • Du beantragst 500 Euro (ab 2022: 650 Euro), deine PartnerIn 0 Euro.

  • Du beantragst 0 Euro, deine PartnerIn 500 Euro (ab 2022: 650 Euro).

  • Ihr teilt euch den Familienbonus Plus. Du beantragst 250 Euro (ab 2022: 325 Euro), deine PartnerIn 250 Euro (ab 2022: 325 Euro).

Variante 3:

Es besteht kein Einvernehmen zwischen dir und deiner PartnerIn?

Dann kannst du dir den Familienbonus Plus nur teilen.

Das heißt, bis zum 18. Geburtstag jeweils bis zu 750 Euro (ab 2022: 1.000 Euro).

Ab dem 18. Geburtstag des Kindes jeweils bis zu 250 Euro (ab 2022: 325 Euro).


Wichtig:

Bezahlst du den Großteil der Kinderbetreuungskosten?

Dann gibt es bis 2021 eine Ausnahme.

Dann kannst du beim Familienbonus Plus die „ergänzende Aufteilungsvariante" beantragen.

Die ergänzende Aufteilungsvariante soll die Kosten für Kinderbetreuung kompensieren.

Die Aufteilung des Familienbonus Plus erfolgt dann im Verhältnis 90% zu 10%.

Das ergibt 1.350 Euro zu 150 Euro.

Du kannst die ergänzende Aufteilungsvariante für die Jahre 2019 bis 2021 beantragen.

Was musst du dafür erfüllen?

Dafür müssen deine Kinderbetreuungskosten mehr als 1.000 Euro im Jahr betragen.

Drei Beispiele für Kinderbetreuungskosten sind Betreuungskosten in einem Kindergarten, Hort oder Internat.

Wenn du die Kinderbetreuungskosten bezahlst, bekommst du mit der ergänzenden Aufteilungsvariante mehr Familienbonus Plus.

Wie beantrage ich diese Aufteilung?

Diese ergänzende Aufteilung kannst du nur über die Arbeitnehmerveranlagung beantragen.

Du musst das Formular L1k-bF ausfüllen.

Alternativ zum Formular kannst du die Aufteilung über Finanzonline unter dem Punkt "Kinder" - "Aufteilung des Familienbonus Plus bei Zahlung von Kinderbetreuungskosten (90%/10%-Aufteilung)" eingeben.



 

Steuertipp

Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.

 

Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.

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