Es wird in das „kleine“ Pendlerpauschale und das „große“ Pendlerpauschale unterschieden (je nach Zumutbarkeit des Arbeitsweges). Das Pendlerpauschale steht sowohl Vollzeit als auch Teilzeitarbeitnehmer:innen zu. Wenn Du einen Dienstwagen hast, steht Dir diese Pauschale nicht zu. Zusätzlich mit der Pauschale wird ein Pendlereuro von 2 Euro pro Kilometer im Jahr berücksichtigt.
Die Steuergutschrift der „kleinen“ und „großen“ Pendlerpauschale beträgt bei einer einfachen Wegstrecke
Zum exakten Pendlerrechner und wie Du das Pendlerpauschale in der Steuererklärung berücksichtigst (Formular L34) findest Du hier.
Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023
Zusätzlich zur kleinen Pendlerpauschale gibt es folgende Beträge:
Entfernung | mehr als 10 Tage/Monat | 8-10 Tage/Monat | 4-7 Tage/Monat |
bei mehr als 20km bis 40km | 29,00 Euro/Monat | 19,33 Euro/Monat | 9,67 Euro/Monat |
bei mehr als 40km bis 60km | 56,50 Euro/Monat | 37,67 Euro/Monat | 18,83 Euro/Monat |
bei mehr als 60km | 84,00 Euro/Monat | 56,00 Euro/Monat | 28,00 Euro/Monat |
Zusätzlich zur großen Pendlerpauschale gibt es folgende Beträge:
Entfernung | mehr als 10 Tage/Monat | 8-10 Tage/Monat | 4-7 Tage/Monat |
bei mindestens 2 km bis 20 km | 15,50 Euro/Monat | 10,33 Euro/Monat | 5,17 Euro/Monat |
bei mehr als 20km bis 40km | 61,50 Euro/Monat | 41,00 Euro/Monat | 20,50 Euro/Monat |
bei mehr als 40km bis 60km | 107,00 Euro/Monat | 71,33 Euro/Monat | 35,67 Euro/Monat |
bei mehr als 60km | 153,00 Euro/Monat | 102,00 Euro/Monat | 51,00 Euro/Monat |
Der Antrag
Abgabe des L34 Formulars bei der Personalabteilung und das Pendlerpauschale wird jeden Monat automatisch berücksichtigt. Es kann natürlich sein, dass sich die Angaben des L34 Formulars ändern, dann solltest Du das dem Unternehmen melden und folgendes beachten:
Du hast in der Personalabteilung einen Pendlerrechner-Ausdruck (Formular L 34-EDV) abgegeben.
Der Ausdruck enthält bestimmte, von Dir selbst angegebene Daten und programmierte Einstellungen (z.B.: bestimmte Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel etc.). Du bist gemäß § 16 Abs 1 Z 6 lit g EStG verpflichtet, Änderungen der Verhältnisse für die Berücksichtigung des Pendlerpauschales dem Arbeitgeber innerhalb eines Monates zu melden.
Der Anspruch auf volles Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss besteht nur dann, wenn die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte an mindestens 11 Tagen/Monat zurückgelegt wird. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu einer Kürzung. Urlaube und Krankenstände, die sich nicht über ein ganzes Kalenderjahr erstrecken, lösen keine Kürzung aus.
Homeoffice-Spezifisch:
Beachte bitte, dass Homeoffice-Tätigkeiten bei der Kürzung des Pendlerpauschales zu berücksichtigt werden.
WeitersDes Weiteren betrifft Deine Meldepflicht:
Änderung des Wohnortes oder der Arbeitsstätte
Änderung hinsichtlich der Anzahl der monatlichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (z.B.: aufgrund von Reisetagen)
Änderungen bei der Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
Änderungen der Fahrpläne öffentlicher Verkehrsmittel (z.B.: neue Verbindungen)
Änderung der Fahrstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (z.B.: aufgrund einer neuen Streckenführung)
Wenn sich bereits in einem oder mehreren Kalendermonaten im laufenden Jahr eine der Angaben oder Einstellungen gegenüber dem aufliegenden Pendlerrechner-Ausdruck (Formular L 34) geändert hat, teile das bitte der Personalstelle – unter Vorlage eines neuen Pendlerrechner-Ausdruckes – mit.
Bitte beachten, dass bei Nichterfüllung der Meldepflicht, trotz geänderter Umstände, das Wohnsitzfinanzamt eine Pflichtveranlagung durchführen kann. Im Zuge dieser Pflichtveranlagung kann es zu einer Lohnsteuernachzahlung kommen (muss aber nicht immer sein). Zu dieser Pflichtveranlagung kann es auch kommen, wenn bei der Firma stattfindenden Lohnabgabenprüfung festgestellt wird, dass Du Deiner Meldepflicht nicht nachgekommen bist.
Wichtig ist, dass Du Deine geänderten Lebensumstände samt neues L34 Formular immer an die Personalabteilung meldest.
Wichtig:
Weitere Unterstützungen für Pendler:innen findest Du hier.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
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