Ob Mundhygiene oder andere Arztrechnungen, bei vielen Arztleistungen bekommst du von der Sozialversicherung einen Zuschuss. Dieser Zuschuss heißt Kostenerstattung oder Kostenzuschuss und kann durch Einreichen der Honorarnote und den Rechnungsbeleg bei der Sozialversicherung beantragt werden. Wir zeigen dir hier wie das geht.
Wie kann ich die Kostenerstattung bei der Sozialversicherung beantragen?
Variante 1 per Post: Du kannst bei deiner Sozialversicherung den Antrag auf Kostenzuschuss per Antrag beantragen. Dazu benötigst du folgende Unterlagen:
Den Antrag
Die Honorarnote der Behandlung und die Überweisung (falls diese erforderlich war)
Den Zahlungsbeleg (etwa die Bestätigung der Zahlungsüberweisung)
Der Antrag und die Bearbeitung per Postweg dauert in der Regel einige Wochen bis Monate, deswegen empfehlen wir die Kostenerstattung online zu beantragen.
Variante 2 Online: Du kannst bei deiner Sozialversicherung über das Portal meineSV den Antrag ausfüllen und einreichen. Dazu benötigst du eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur (zur Information: damit kannst du dich auch auf Finanzonline anmelden). Nachdem du in meineSV eingeloggt bist, kannst du „Rechnung einreichen“ auswählen und du wirst durch das Ausfüllen des Antrages begleitet. Am Ende des Antrages wirst du aufgefordert, die Honorarnote und den Zahlungsbeleg hochzuladen und du bist fertig.
In circa einer Woche wirst du die Kostenerstattung auf deinem Konto haben.
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