Unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich sind Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich.
Unbeschränkt steuerpflichtig bedeutet, dass grundsätzlich alle inländischen und ausländischen Einkünfte in Österreich zu versteuern sind.
Einen Wohnsitz in Österreich haben Personen, die im Bundesgebiet eine Wohnung offensichtlich längerfristig nutzen (werden).
Den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben Personen, die sich im Bundesgebiet nicht nur vorübergehend (zum Beispiel Urlaub, Geschäftsreise, Besuch, …), sondern offensichtlich für längere Zeit aufhalten (werden).
Nur beschränkt steuerpflichtig sind Personen, die in Österreich (zum Beispiel als ArbeitnehmerIn) oder von Österreich (zum Beispiel Sozialversicherungspensionen) Einkünfte erzielen, aber in Österreich keinen Wohnsitz und nicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Steuertipp
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