Du lebst getrennt vom zweiten Elternteil deines Kindes.
Du beziehst die Familienbeihilfe für das Kind.
Wer darf den Familienbonus Plus beantragen?
Der zweite Elternteil kann Familienbonus Plus beantragen, wenn er den Unterhaltsabsetzbetrag bekommt.
Ein Beispiel:
Wird der ganze Unterhalt im Jahr bezahlt, dann kann der zweite Elternteil auch den Unterhaltsabsetzbetrag im ganzen Jahr beantragen.
Daraus folgt, er kann zusätzlich den Familienbonus Plus beantragen.
Die beiden Elternteile können sich den Familienbonus Plus auch aufteilen.
Ein zweites Beispiel:
Zahlt der zweite Elternteil den Unterhalt nur teilweise?
Zum Beispiel für 5 Monate, dann kann der zweite Elternteil auch den Unterhaltsabsetzbetrag nur für 5 Monate beantragen.
Daraus folgt, er kann zusätzlich den Familienbonus Plus nur für 5 Monate beantragen.
Die beiden Elternteile können sich den Familienbonus Plus in den 5 Monaten aufteilen.
In den restlichen Monaten kannst du als Familienbeihilfe-BezieherIn den vollen Familienbonus Plus beantragen.
Ein drittes Beispiel:
Zahlt der zweite Elternteil den Unterhalt nicht?
Dann bekommt er auch keinen Unterhaltsabsetzbetrag und keinen Familienbonus Plus.
Wie wird der Familienbonus Plus aufgeteilt, wenn der unterhaltszahlende Elternteil nicht in Österreich lebt und auch nicht in Österreich steuerpflichtig ist?
Der Familienbonus Plus knüpft an den Unterhaltsabsetzbetrag an.
Wenn die nicht steuerpflichtige PartnerIn im Ausland lebt und keinen Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag hat, steht dieser auch kein Familienbonus Plus zu.
Deshalb kann der Familienbonus Plus vom Familienbeihilfen-Berechtigten und je nach Aufteilung auch von einem möglichen neuen Partner beantragt werden.
Mein Kind lebt nach der Scheidung bei mir. Kann ich den Familienbonus Plus beantragen?
Steuertipp
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