Spenden werden unter gewissen Bedingungen von Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt und können deine Steuerlast reduzieren. Abzugsfähig sind Spenden an spendenbegünstigte Organisationen, die unter dieser Liste vom Finanzamt aufgelistet sind. Diese Liste umfasst
Forschungseinrichtungen,
Wissenschaftseinrichtungen,
Museen,
freiwillige Feuerwehren,
gemeinnützige Vereine (welche in der Liste vom Finanzamt geführt werden und somit staatlich anerkannt sind).
Achtung: Es reicht nicht aus, wenn am Flyer vom Verein vermerkt ist, dass Spenden an den Verein als Sonderausgaben abgesetzt werden können.
Tipp:
Maximal können jedoch nur 10% der gesamten Einkünfte als Spenden abgesetzt werden. Wenn Du zum Beispiel vorhast, mehr als diesen Betrag an eine Universität zu spenden, kannst Du überlegen, ob Du den Betrag nicht auf mehrere Jahre aufteilen kannst.
Beachte:
Seit der Arbeitnehmerveranlagung 2017 werden Spenden automatisch vom Spendenempfänger an das Finanzamt gemeldet.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
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