Ein Kind gilt ab einem Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent als behindert. Je nach Ausmaß der Behinderung stehen verschiedene Freibeträge zu.
Freibeträge für Kinder mit 25 bis 49%-iger Behinderung
Für Kinder mit 25 bis 49%-iger Behinderung stehen dir folgende Freibeträge zu:
25% bis 34% - 124 Euro Jahresfreibetrag
35% bis 44% - 164 Euro Jahresfreibetrag
45% bis 49% - 401 Euro Jahresfreibetrag
Zusätzlich können die pauschalen Freibeträge für notwendige Diätverpflegung, Kosten der Heilbehandlung oder die Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel (z.B. Sehhilfen, Rollstuhl, behindertengerechte Adaptierung der Wohnung) in deiner Arbeitnehmerveranlagung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Freibeträge für Kinder ab 50%-iger Behinderung ohne Pflegegeldbezug
Freibeträge für Kinder ab 50%-iger Behinderung mit Pflegegeldbezug
Beachte: Den Freibetrag für ein eigenes KFZ oder den Freibetrag für Taxikosten für behinderte Kinder kannst du leider nicht als außergewöhnliche Belastung in deiner Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Steuertipp
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