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Welche Einkunftsarten kennt das Steuerrecht in Österreich?

Im Einkommensteuergesetz sind die sieben Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen, aufgezählt:

  1. Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft

  2. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

  3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  4. Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen)

  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen

  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  7. Sonstige Einkünfte

Gewinne aus Spiel, Lotto und Toto werden im Gesetz nicht angeführt und sind steuerfrei.

 

Steuertipp

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Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.

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