Im Einkommensteuergesetz sind die sieben Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen, aufgezählt:
Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen)
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Sonstige Einkünfte
Gewinne aus Spiel, Lotto und Toto werden im Gesetz nicht angeführt und sind steuerfrei.
Steuertipp
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