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Welche Abgaben fallen beim Vermieten an?

Aktualisiert: 2. Nov. 2022

In diesem Post klären wir die Frage „Welche Abgaben fallen beim Vermieten an?“ und „Wer muss diese abführen?“.


Vertragsgebühren

Die Vertragsgebühr (meist wird vereinbart, dass die Mieter:in diese zahlt) ist bis zum 15. Tag des übernächsten Monats der Vertragsunterzeichnung abzuführen. Das ist an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel (FA 10) zu zahlen. Die Gebühr beträgt 1% des 36-fachen monatlichen Mietzinses. Zum Beispiel bei 1000 Euro Monatsmiete macht die Gebühr (unabhängig von der Befristung) 360 Euro aus. Sie wird in der Regel von der Vermieter:in abgeführt.


Umsatzsteuer von 10%

Auf Miete werden zehn Prozent Umsatzsteuer verrechnet. Machst Du als Vermieter:in weniger als 35.000 Euro Nettoumsatz pro Jahr (Kleinunternehmer), dann bist Du unecht von der Umsatzsteuer befreit. Erspart Dir Verwaltungsarbeit.


Einkommensteuer

Eine Vermietung ist dem Finanzamt innerhalb eines Monats ab Vermietung anzuzeigen. Daraufhin erhältst Du vom Finanzamt einen Fragebogen zur Vermietung (mit Prognoserechnung der Mieteinnahmen und Ausgaben).

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ergeben sich aus der Differenz von Mieteinnahmen und Kosten aus Vermietung (Betriebskosten, Instandhaltungen, Fremdfinanzierungskosten, Abschreibung). Die Abschreibung beträgt 1,5 Prozent der tatsächlichen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten der Immobilie. Der Grundanteil ist dagegen nicht abschreibbar (20 Prozent der Anschaffungskosten). Somit sind 80 Prozent der Anschaffungskosten die Abschreibungsbasis.

Spezialregelung für Altgebäude (Anschaffung vor dem 1.4.2002), die erstmals vermietet werden, können die heutigen fiktiven Anschaffungskosten (Verkehrswert) als Grundlage für die Abschreibung verwendet werden. Achtung: wird die Wohnung jahrelang zu günstig vermietet (Du hast nie Gewinne erzielt) dann fällt die Vermietung unter Liebhaberei und Deine Kosten können nicht geltend gemacht werden.

 

Steuertipp

Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.

 

Diese Information ist aufgrund von Spenden von Personen wie Dir kostenlos nutzbar. Wir freuen uns auf Deine Unterstützung.

 

Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.




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