Für bestimmte Berufsgruppen gibt es die Möglichkeit, Werbungskostenpauschale in der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.
Das Werbungskostenpauschale für bestimmte Berufsgruppen wird Werbungskosten nach Durchschnittssätzen genannt.
Die Durchschnittssätze stehen nur bestimmten Berufsgruppen zu.
Die Aufwendungen müssen nicht nachgewiesen werden und sind mit einem Höchstbetrag begrenzt.
Welche Berufe können Werbungskosten nach Durchschnittssätzen anwenden?
Zum Beispiel gehören Vertreter (mehr als 50 % im Außendienst), Artisten, Schauspieler, Musiker, Bühnenangehörige, Fernsehschaffende, Journalisten, Forstarbeiter, Bürgermeister diesen bestimmten Berufsgruppen an.
Eine vollständige Aufstellung der Berufsgruppen und Durchschnittssätzen für Werbungskosten findest du hier.
Gehört dein Beruf einer der genannten Berufsgruppen an?
Dann kannst du entweder die Werbungskosten nach Durchschnittssätzen oder die tatsächlichen Werbungskosten geltend machen.
Am besten, du rechnest dir vor Abgabe deiner Arbeitnehmerveranlagung aus, welche Variante für dich günstiger ist.
Steuertipp
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