Früher gab es neben den Sonderausgaben noch Topfsonderausgaben (z. B.: Versicherungen und Wohnraum errichten).
Ab der Steuererklärung 2020, können keine Topfsonderausgaben mehr in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Das heißt, du brauchst dir keine Gedanken mehr machen, wie du (z. B.: Versicherungen und Wohnraum errichten) in der Steuererklärung angibst.
Bei den Topfsonderausgaben handelt es sich um Sonderausgaben mit einheitlichem Höchstbetrag und Viertelung. Alle Sonderausgaben, die zu den Topfsonderausgaben werden steuerlich zusammen betrachtet (in einem Topf). Zu den Topfsonderausgaben zählen:
freiwillige Krankenversicherungen
freiwillige Unfallversicherungen und Insassenunfallversicherung
freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung
Rentenversicherung mit einer zumindest lebenslangen Rentenzahlung
Lebensversicherungen auf Ableben (Risikolebensversicherung)
freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekassen
Lebensversicherung auf Erleben und Ableben, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Juni 1996 abgeschlossen wurde
Betrieblichen Kollektivversicherung
Pflegeversicherungen
Pensionskassen
Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung.
Steuertipp
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Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
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