Einkommensersätze sind zum Beispiel
Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Weiterbildungsgeld sowie Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete
Bestimmte Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz
Bestimmte Bezüge nach dem Zivildienstgesetz.
Diese Zahlungen sind zwar steuerfrei, können aber bei Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung die Steuer des übrigen Einkommens erhöhen.
Beziehst du in einem Kalenderjahr sowohl steuerfreie Einkommensersätze als auch ein Gehalt oder eine Pension?
Dann werden die steuerfreien Einkommensersätze zur Errechnung einer vollen Steuerprogression fiktiv hochgerechnet.
Von diesem fiktiven Gesamteinkommen wird dann der Durchschnittssteuersatz berechnet.
Mit diesem Durchschnittssteuersatz wird dann dein Gehalt oder deine Pension versteuert. Deshalb kann es beim Bezug von Arbeitslosengeld zu einer geringeren Gutschrift kommen als erhofft.
Wichtig:
Die Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich ergeben würde, wenn das Einkommen und die Einkommensersätze gemeinsam versteuert würden.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
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