Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft zählen zu den "betrieblichen Einkünften".
Teil der Einkünfte sind:
Landwirtschaft,
Forstwirtschaft,
Weinbau,
Gartenbau, Gemüsebau und Obstbau,
Tierzuchtbetrieb und Tiererhaltungsbetrieb,
Binnenfischerei,
Fischzucht,
Jagd.
Bist du BäuerIn oder GärtnerIn? Dann zählen deine Einkünfte zu den Einkünften aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
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