top of page
AutorenbildIDA als Blog

Was sind eigentlich Absetzbeträge?

Aktualisiert: 17. Feb.

Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe von der Einkommensteuer abgezogen werden.

Somit verringert sich deine Steuer direkt um den Absetzbetrag.

Steuerabsetzbeträge können entweder von deiner ArbeitgeberIn in der Lohnverrechnung oder von der pensionsauszahlenden Stelle berücksichtigt werden.

Du kannst die Steuerabsetzbeträge aber auch in der Arbeitnehmerveranlagung beantragen.


Die in der Liste angeführten Steuerabsetzbeträge gibt es in Österreich.

  • Familienbonus Plus pro minderjährigen Kind bis zu 2.000,16 Euro pro Jahr ab 2022

  • Familienbonus Plus pro volljährigen Kind bis zu 650,16 Euro pro Jahr ab 2022

  • Alleinverdienerabsetzbetrag mit einem Kind bis zu 494 Euro (ab 2023 520 Euro) pro Jahr

  • Alleinverdienerabsetzbetrag mit zwei Kindern bis zu 669 Euro (ab 2023 704 Euro) pro Jahr

  • Alleinerzieherabsetzbetrag mit einem Kind bis zu 494 Euro (ab 2023 520 Euro) pro Jahr

  • Alleinerzieherabsetzbetrag mit zwei Kindern bis zu 669 Euro (ab 2023 704 Euro) pro Jahr

  • Kinderabsetzbetrag bis zu 58,40 Euro (ab 2023 61,80 Euro) pro Monat und Kind

  • Unterhaltsabsetzbetrag bis zu 29,20 Euro bis 58,40 Euro (ab 2023 31 Euro bis 62 Euro) pro Monat und Kind

  • Kindermehrbetrag pro Kind bis zu 250 Euro (ab 2023 550 Euro) pro Jahr ab 2019

  • Verkehrsabsetzbetrag bis zu 400 Euro (ab 2023 421 Euro) pro Jahr ab 2016

  • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag bis zu 650 Euro (ab 2023 684 Euro) pro Jahr

  • Pensionistenabsetzbetrag bis zu 825 Euro (ab 2023 868 Euro) pro Jahr

  • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag bis zu 1.214 Euro (ab 2023 1.278 Euro) pro Jahr

  • Pendlereuro bis zu 2 Euro pro km der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Dieser Link leitet dich zu den aktuellen Steuerabsetzbeträgen.



 

Steuertipp

Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.

 
 

Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.

8 Ansichten0 Kommentare

Comments


I M M E R   A U F   D E M   L A U F E N D E N   B L E I B E N

Vielen Dank für das Abonnement!

bottom of page