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Was sind Aufwendungen für Hilfsmittel im Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung?

Aktualisiert: 17. Feb.

Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sind zum Beispiel

  • bei Gehbeeinträchtigung alle Gehhilfen (zum Beispiel Rollstühle, Elektro-Rollstühle, Treppenlifte, Hebebühnen, Prothesen, Rampen, ...)

  • bauliche Maßnahmen für barrierefreies Wohnen (zum Beispiel barrierefreie Böden, Türschwellen, Türverbreiterungen, Badewanne und Badeinrichtung),

  • Hörgeräte oder Blindenhilfsmittel.

Hilfsmittel werden zusätzlich und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt anerkannt und können neben den pauschalen Freibeträgen geltend gemacht werden.


Wichtig: In manchen Fällen können die Kosten von der Partner:in übernommen werden.

 

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