Die Arbeitnehmerveranlagung wird auch Jahresausgleich, Lohnsteuerausgleich oder Steuerausgleich bezeichnet.
In der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer für ein Kalenderjahr berechnet.
Dabei wird dein gesamtes Einkommen von einem Kalenderjahr berücksichtigt.
Schwankt dein Einkommen über das Jahr?
Dann wird in deiner Arbeitnehmerveranlagung deine Lohnsteuer so berechnet, als ob du das ganze Jahr über monatlich gleich viel verdient hast.
Das Einkommen kann zum Beispiel bei einem Jobwechsel schwanken.
Dadurch kann sich eine Steuergutschrift ergeben.
Es wird zwischen der freiwilligen, antragslosen und der verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung unterschieden.
Eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung wird von dir selbst erledigt.
Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung wird automatisch erledigt.
Die Auszahlung einer möglichen Rückzahlung erfolgt automatisch.
Eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung kann unter gewissen Umständen vorliegen.
Zum Beispiel, wenn du zwei Jobs zeitgleich hast. Dann musst du eine Arbeitnehmerveranlagung machen.
Tipp: Die App Tax@Home hilft dir beim Erstellen deiner Arbeitnehmerveranlagung und sagt dir, wie das mit den Steuerformularen ausfüllen geht.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
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