Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfolgt automatisch.
Das bedeutet, dass du nichts machen musst.
Du bekommst automatisch den Einkommensteuerbescheid zugestellt.
Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung wird nur in folgenden Fällen gestartet:
Wenn du bis Ende Juni keine Arbeitnehmerveranlagung für das Vorjahr eingereicht hast.
Wenn du in der Vergangenheit keine Werbungskosten, von der automatischen Datenübermittlung nicht erfasste Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder antragsgebundene Freibeträge oder Absetzbeträge (zum Beispiel Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag) geltend gemacht hast.
Wenn du nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte hattest.
Wenn sich eine Steuergutschrift ergibt.
Wichtig:
Du möchtest
Werbungskosten (zum Beispiel Fortbildungskosten oder Betriebsratsumlage)
Ausgaben für Steuerberater, Wohnraumschaffung, Wohnraumsanierung (bis 2020), Beiträge zu Personenversicherungen (bis 2020)
Außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel Krankheitskosten oder bis 2018 Kinderbetreuungskosten)
den Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag
den Unterhaltsabsetzbetrag
den Familienbonus Plus (ab 2019) oder bis 2018 den Kinderfreibetrag
in deiner Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen?
Dann geht das nicht mit einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung.
Du musst selbst eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen.
Steuertipp
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Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
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