Ab der Arbeitnehmerveranlagung 2022 erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag um 650 Euro (684 Euro ab 2023).
Die Erhöhung wird Zuschlag genannt.
Seit 2023 wird der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag jährlich valorisiert.
Valorisiert bedeutet, dass der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag an die Teuerungsrate angepasst wird.
Du bekommst den gesamten Zuschlag, wenn dein Einkommen weniger als 16.000 Euro ist. Der Zuschlag vermindert sich zwischen Einkommen von 16.000 und 24.500 Euro gleichmäßig auf 0 Euro.
Wichtig: Um den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag zu bekommen, musst du unbedingt eine Arbeitnehmerveranlagung machen.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.
Comments