Mit dem Verkehrsabsetzbetrag werden Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt.
Als ArbeitnehmerIn hast du Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 400 Euro pro Jahr (421 Euro ab 2023).
Seit 2023 wird der Verkehrsabsetzbetrag jährlich valorisiert.
Valorisiert bedeutet, dass der Verkehrsabsetzbetrag an die Teuerungsrate angepasst wird.
Der Absetzbetrag wird monatlich automatisch von der ArbeitgeberIn in der Lohnverrechnung berücksichtigt.
Du bekommst also monatlich mehr Nettolohn ausbezahlt.
Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag:
Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag beträgt 690 Euro und soll die hohen Kosten bei für das Pendeln bei niedrigen Einkommen ausgleichen.
Damit du den Absetzbetrag bekommst, musst du die Voraussetzungen der Pendlerpauschale erfüllen und dein Einkommen ist höchstens 12.200 Euro im Jahr.
Du erfüllst die Voraussetzungen?
Dann wird der Absetzbetrag automatisch bei der Lohnabrechnung eingerechnet.
Du bekommst dadurch mehr Netto ausbezahlt.
Wichtig: Zwischen 12.200 Euro und 13.000 Euro verringert sich der Betrag gleichmäßig bis auf 400 Euro.
Steuertipp
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Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
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