Wann hast du Anspruch auf den monatlichen Unterhaltsabsetzbetrag?
Du bist geschieden und dein Kind wohnt nicht im selben Haushalt.
Du oder deine neue PartnerIn bekommen für dieses Kind keine Familienbeihilfe.
Du bezahlst den gesetzlichen Unterhalt.
Dann kannst du den monatlichen Unterhaltsabsetzbetrag in der Arbeitnehmerveranlagung oder Steuererklärung beantragen.
Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt
für das erste Kind: 31 Euro (29,20 Euro bis 2022),
für das zweite Kind: 47 Euro (43,80 Euro bis 2022) und
für jedes weitere Kind: 62 Euro (58,40 Euro bis 2022).
Seit 2023 wird der Unterhaltsabsetzbetrag jährlich valorisiert.
Valorisiert bedeutet, dass der Unterhaltsabsetzbetrag an die Teuerungsrate angepasst wird.
Ein Beispiel:
Bist du unterhaltspflichtig für zwei Kinder? Dann beträgt der Unterhaltsabsetzbetrag für das erste Kind 31 Euro pro Monat. Für das zweite Kind 47 Euro pro Monat. Für beide Kinder zusammen beträgt er also 31 + 47 = 78 Euro pro Monat.
Steuertipp
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