Du hast für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen?
Und du warst mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft?
Dann kannst du den Alleinerzieherabsetzbetrag beantragen.
Die Höhe des Alleinerzieherabsetzbetrages ändert sich mit der Anzahl deiner Kinder.
Mit einem Kind beträgt er 520 Euro (494 Euro bis 2022) jährlich.
Mit zwei Kindern beträgt er 704 Euro (669 Euro bis 2022) jährlich.
Und für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 232 Euro (220 Euro bis 2022) jährlich.
Seit 2023 wird der Alleinerzieherabsetzbetrag jährlich valorisiert.
Valorisiert bedeutet, dass der Alleinerzieherabsetzbetrag an die Teuerungsrate angepasst wird.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Diese Information wurde im Rahmen des Projektfonds Arbeit 4.0 des Zukunftsprogramms der AK Niederösterreich gefördert.
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