Eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung macht Sinn, wenn
Deine Bezüge über das Jahr gesehen nicht gleich hoch sind. Du hast nicht das ganze Jahr durchgearbeitet. Zum Beispiel bei einem Ferialpraktikum oder wenn du nach der Karenz im Job wieder einsteigst.
Du Ausgaben in deiner Arbeitnehmerveranlagung geltend machst. Das sind Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen.
Du bestimmte Absetzbeträge noch nicht über deine ArbeitgeberIn in der Lohnverrechnung geltend gemacht hast. Ein Absetzbetrag ist zum Beispiel der Familienbonus Plus.
Du Verluste aus der Vermietung eines Hauses hast? Dann kannst du diese Verluste nur über die Steuererklärung geltend machen.
Wichtig: Auch wenn du keine Lohnsteuer bezahlt hast, kann sich eine Arbeitnehmerveranlagung lohnen. Du erhältst in diesem Fall die Negativsteuer.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
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