In diesem Steuerwörterbuch erklären wir komplizierte Begriffe des Steuerrechts. Wenn Du Fragen zu einem weiteren Begriff hast, kommentiere diesen Blogbeitrag oder schreibe uns eine Nachricht.
Inhaltsverzeichnis
A
Absetzbetrag
Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe von der Einkommensteuer abgezogen werden. Somit verringert sich Deine Steuer direkt um den Absetzbetrag.
Alleinerzieherabsetzbetrag
Der Alleinerzieherabsetzbetrag steht Dir als Steuerpflichtige zu, wenn Du nicht mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer Partnerschaft lebst und für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe beziehst.
Alleinverdienerabsetzbetrag
Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht Dir zu, wenn Du mehr als 6 Monate im Kalenderjahr mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Partnerschaft lebst. Und Du oder Dein PartnerIn für mindestens ein Kind für mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe beziehst und Dein PartnerIn im Kalenderjahr nicht mehr als 6.000 Euro an Einkünften erzielt.
Arbeitnehmerveranlagung
In der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer für ein Kalenderjahr berechnet. Dabei wird Dein gesamtes Einkommen von einem Kalenderjahr berücksichtigt. Schwankt Dein Einkommen über das Jahr? Dann wird in Deiner Arbeitnehmerveranlagung Deine Lohnsteuer so berechnet, als ob Du das ganze Jahr über monatlich gleich viel verdient hast. Das Einkommen kann zum Beispiel bei einem Jobwechsel schwanken. Dadurch kann sich eine Steuergutschrift ergeben.
Die Arbeitnehmerveranlagung wird auch Jahresausgleich, Lohnsteuerausgleich oder Steuerausgleich bezeichnet.
Es wird zwischen der freiwilligen, antragslosen und der verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung unterschieden:
Eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung wird von Dir selbst erledigt.
Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung wird automatisch erledigt. Die Auszahlung einer möglichen Rückzahlung erfolgt automatisch.
Eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung kann unter gewissen Umständen vorliegen. Zum Beispiel, wenn Du zwei Jobs zeitgleich hast. Dann musst Du eine Arbeitnehmerveranlagung machen.
Arbeitslosengeld
Du bist arbeitslos und auf Arbeitsuche beim AMS, Arbeitsmarktservice, gemeldet. Das Arbeitslosengeld soll Deine Existenz sichern während der Arbeitssuche.
Außergewöhnliche Belastung
Damit eine außergewöhnliche Belastung absetzbar ist, muss die Belastung gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Sie muss außergewöhnlich sein. Sie muss zwangsläufig erwachsen. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen.
Bei den außergewöhnlichen Belastungen wird zwischen außergewöhnlichen Belastungen mit und ohne Selbstbehalt unterschieden.
Automatische Datenübermittlung
Bestimmte Organisationen melden die Daten automatisch an das Finanzamt. Das sind etwa Dein ArbeitgeberIn (Lohnzettel) oder Organisationen, die Sonderausgaben übermitteln.
B
Bescheid
Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt. Ein Beispiel: Durch einen Einkommensteuerbescheid werden die Steuern festgesetzt.
Beglaubigte Spezialvollmacht
Eine Spezialvollmacht ist eine Vollmacht, die nur zur Vornahme eines bestimmten Geschäfts oder einiger bestimmter Geschäfte ermächtigt. Ich kann etwa jemanden eine Vollmacht zur Abholung meiner Finanzonline Zugangsdaten erteilen. Diese Spezialvollmacht muss beglaubigt sein. Das bedeutet, dass etwa ein Notar die Echtheit der Unterschrift bestätigt.
Beschwerde
Die Beschwerde ist ein Schreiben an das Finanzamt, das folgende Informationen enthalten muss:
Der Bescheid, gegen den sich das Rechtsmittel richtet.
Eine Bezeichnung, um welches Rechtsmittel es sich handelt.
Eine Begründung, warum Du den Bescheid anfechtest.
Eine Erklärung, welche Änderung Du beantragst.
Musterbriefe zu den verschiedenen Rechtsmitteln findest Du auf der Arbeiterkammer Website in der Rubrik Service unter dem Menüpunkt Musterbriefe.
Bruttolohn
Bruttolohn heißt Dein Verdienst, bevor Du Steuern und Sozialversicherungs-Beiträge zahlst.
E
Einkommen
Das Einkommen wird im Einkommensteuergesetz definiert. Die Summe der Einkünfte sind der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten. Es werden die Gewinne und Verluste der einzelnen Einkünfte zusammengezählt. Das Einkommen ergibt sich, wenn von der Summe der Einkünfte die Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen abgezogen werden. Das Einkommen ist Deine Steuerbemessungsgrundlage.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf Einkommen natürlicher Personen. Steuern und Abgaben finanzieren die österreichische Gemeinschaft.
Einkommensteuerbescheid
Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt. Ein Beispiel: Durch einen Einkommensteuerbescheid werden die Steuern festgesetzt.
Einkommensteuererklärung
Mit der Einkommensteuererklärung berichtest (erklärst) Du dem Staat, wieviel Einkommen Du bekommen hast. Das Einkommen wird zur Berechnung Deiner Steuer verwendet. Steuern und Abgaben finanzieren die österreichische Gemeinschaft.
Einkommensteuergesetz
Das Einkommensteuergesetz regelt in Österreich die Einkommensteuer natürlicher Personen.
Einkünfte
Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten.
Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Sonstige Einkünfte
Die Summe aus den 7 Einkunftsarten ergibt den Gesamtbetrag Deiner EINKÜNFTE.
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Bist Du angestellt oder beziehst eine Pension? Dann hast Du Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Auf Deine Einkünfte musst Du Lohnsteuer zahlen.
Was ist der Unterschied zwischen Lohn- und Einkommensteuer? ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen zahlen Lohnsteuer. Selbständige zahlen Einkommensteuer.
Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer. Der Steuertarif ist grundsätzlich gleich. Du findest die aktuellen Steuertarife hier zusammengefasst.
Ergänzende Aufteilungsvariante
Was ist, wenn ein Elternteil überwiegend für die Kinderbetreuung aufkommt? Es gibt für getrennt lebende Eltern eine ergänzende Aufteilungsvariante des Familienbonus Plus. Die Kinderbetreuungskosten müssen mindestens 1.000 Euro im Jahr betragen. Die Aufteilung des Familienbonus Plus erfolgt im Verhältnis 90% zu 10%. Das ergibt 1.350 Euro zu 150 Euro. Den Vorteil hat der Elternteil, der überwiegend für die Kinderbetreuung aufkommt.
Ersuchen auf Ergänzung
Ein Ergänzungsersuchen ist ein Schreiben des Finanzamtes. Im Schreiben wird angeführt, was das Finanzamt zur weiteren Bearbeitung Deiner Steuererklärung benötigt.
EU
Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten:
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn
Zypern
EWR
Der Europäische Wirtschaftsraum entstand im Jahr 1994 durch ein Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den sogenannten EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
Zu der EWR zählen zum einen die 27 EU-Mitgliedstaaten und zum anderen folgende Staaten:
Island
Liechtenstein
Norwegen
F
Familienbeihilfe
Familienbeihilfe bekommst Du, wenn Du Deinen Lebensmittelpunkt in Österreich hast und Du mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst. Sobald das Kind 18 Jahre alt ist, gibt es die Familienbeihilfe nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen.
Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist eine Hilfe für steuerzahlende Eltern. Es ist ein Absetzbetrag und ersetzt den Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Den Familienbonus Plus bekommst Du zusätzlich zur Familienbeihilfe und zum Unterhaltsabsetzbetrag.
Finanzamt
Das Finanzamt ist eine Behörde. Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Das Finanzamt ist dem Bundesministerium für Finanzen unterstellt. Zu den Aufgaben zählen die Verwaltung, Festsetzung und Eintreibung der Steuern.
Finanzonline
Finanzonline ist das E-Government-Portal der Finanzverwaltung. Über die Finanzonline-Website kannst Du Deine Arbeitnehmerveranlagung und Steuererklärung einreichen.
Freibetragsbescheid
Wenn Deine Arbeitnehmerveranlagung erledigt ist, erhältst Du Deinen Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt. Neben dem Einkommensteuerbescheid erhältst Du auch einen Freibetragsbescheid zugestellt.
In einem Freibetragsbescheid werden bestimmte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen erfasst. Mit der Abgabe bei Deiner ArbeitgeberIn werden diese Ausgaben bereits während des Jahres berücksichtigt. Somit zahlst Du bereits Monat für Monat weniger Lohnsteuer.
G
Gehaltszettel
ArbeitnehmerInnen wird jeden Monat die Lohnverrechnung als Gehaltszettel zusammengefasst und zugesendet. Der Gehaltszettel fasst alle Details zu Deinem ArbeitnehmerInnenentgelt, Steuern, Abgaben zusammen.
Grundversorgung
Die Grundversorgung umfasst die Versorgung von Asylwerbern und anderen hilfsbedürftigen Fremden durch den Staat.
H
Handy-Signatur
Die Handy-Signatur ist wie ein Ausweis im Internet. Die Handy-Signatur ist Deine digitale Unterschrift im Internet, wie Deine persönliche Unterschrift auf Papier und ist vor dem Gesetz genauso gültig und bindend.
K
Kinderfreibetrag
Steht Dir mehr als 6 Monate im Jahr ein Kinderabsetzbetrag oder ein Unterhaltsabsetzbetrag zu, hast Du Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Ab 2019 ersetzt der Familienbonus Plus den Kinderfreibetrag.
Kindermehrbetrag
Wenn Du so wenig verdienst, dass Du keine Steuern zahlst, dann bringt Dir der Familienbonus Plus nichts. Als Ersatz für den Familienbonus Plus bekommst Du den Kindermehrbetrag.
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Leistung von Österreich für die Betreuung eines neugeborenen Kindes durch die in Österreich rechtmäßig lebenden Eltern (Familienbeihilfebezug, Obsorge, gemeinsamer Haushalt, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen). Es gibt zwei Varianten der Auszahlung.
Kinderbetreuungszuschuss
Das ist eine Förderung für einkommensschwache Familien, den finanziellen Aufwand für Kinderbetreuung zu vermindern.
L
Leistung
Unter Leistung versteht das Erstellen von Wert. Etwa einen Sessel tischlern oder ein Computerprogramm schreiben.
Lohnverrechnung
Die Lohnverrechnung errechnet Dein Arbeitsentgelt und alle abzuführenden Abgaben. Etwa die Sozialversicherungs-Beiträge oder die Lohnsteuer.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine Steuer auf nichtselbstständige Einkommen natürlicher Personen. Die Lohnsteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer.
Lohnsteuerrichtlinie
Richtlinien sind eine Anleitung zur Rechtsauslegung. Mit Richtlinien soll eine einheitliche Anwendung des Rechts gewährt werden. Die Richtlinien für die Lohnsteuer werden Lohnsteuerrichtlinien bezeichnet.
Lohnzettel
ArbeitnehmerInnen wird jeden Monat die Lohnverrechnung als Gehaltszettel (oder Lohnzettel) zusammengefasst und zugesendet. Der Gehaltszettel fasst alle Details zu Deinem ArbeitnehmerInnenentgelt, Steuern, Abgaben zusammen. Am Jahresende wir dem Finanzamt ein Jahreslohnzettel von Deiner Anstellung zugesendet.
N
Negativsteuer
Eine Steuergutschrift bei einem geringen Einkommen wird auch Negativsteuer genannt.
Nettolohn
Nettolohn heißt das Arbeitsgeld, das nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungs-Beiträge übrig bleibt.
Notstandshilfe
Wenn Du kein Arbeitslosengeld mehr bekommst und noch keine Arbeit gefunden hast, dann erhältst du Notstandshilfe – vorausgesetzt, Du erfüllst die Bedingungen.
P
Partnerschaft
Der Begriff umfasst Ehen und eingetragene Partnerschaften.
Pendlerpauschale
Hast Du besonders umständliche oder weite Wege zur Arbeit?
Dann kann es sein, dass Du die Pendlerpauschale und den Pendlereuro bekommst.
Preisniveau
Das Preisniveau gibt an, wieviel Geld in einem Land für Güter und Dienstleistungen bezahlt werden muss.
S
Sonderausgaben
Ab 2021 können keine Topf-Sonderausgaben mehr berücksichtigt werden.
Das heißt, es können nur mehr
die automatisch übermittelten Sonderausgaben,
Steuerberatungskosten (jedoch nur in Ausnahmefällen, weil Steuerberatungskosten normalerweise als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen sind) und
bestimmte Leibrenten
in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.
Sozialversicherungsbeitrag
Der Sozialversicherungsbeitrag umfasst den Beitrag für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Aber auch andere Beiträge sind darin enthalten, darunter zum Beispiel die Arbeitslosenversicherung, die Arbeiterkammerumlage, die betriebliche Mitarbeitervorsorge („Abfertigung neu“) oder der Zuschlag zur Insolvenz-Entgeltsicherung. Die Höhe des Sozialversicherungsbeitrags hängt von der Höhe Deiner Einkünfte ab.
Sozialversicherungsnummer
Die Abkürzungen SV-Nummer, SVNR, VSNR oder VNR meinen alles dasselbe. Die Sozialversicherungsnummer besteht aus einer dreistelligen Laufnummer, einer Prüfziffer und dem Geburtsdatum. Sie ist auf Deiner E-Card gespeichert und dient zur eindeutigen Identifizierung von Personen.
Steuerfreie Einkünfte
Steuerfrei bedeutet, dass diese Leistungen nicht versteuert werden.
Die wichtigsten steuerfreien Leistungen sind
die Familienbeihilfe,
das Wochengeld und vergleichbare Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung,
das Kinderbetreuungsgeld,
Unfallrenten,
das Pflegegeld und der Betreuungskostenzuschuss, Renten aus Pflegeversicherungen, Pflegerenten und
Trinkgelder für ArbeitnehmerInnen.
Steuererklärung
Mit der Einkommensteuererklärung (oder Steuererklärung) berichtest (erklärst) Du dem Staat wieviel Einkommen Du bekommen hast. Das Einkommen wird zur Berechnung Deiner Steuer verwendet. Steuern und Abgaben finanzieren die österreichische Gemeinschaft.
Steuergutschrift
Eine Steuergutschrift ist eine Rückzahlung des Finanzamtes.
T
Topf-Sonderausgaben
Versicherungsprämien (außer: freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten), Pensionskassenbeiträge, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung werden auch als Topf-Sonderausgaben bezeichnet. Sie sind insgesamt bis zu einem persönlichen Höchstbetrag von 2.920 Euro jährlich abzugsfähig. Du kannst diese Ausgaben nur bis zum Jahr 2020 in Deiner Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen.
Wichtig: Der Zahlung zugrundeliegende Vertrag muss vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen oder mit der tatsächlichen Bauausführung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen worden sein.
U
Unbeschränkt steuerpflichtige Person
Unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich sind Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. Unbeschränkt steuerpflichtig bedeutet, dass grundsätzlich alle inländischen und ausländischen Einkünfte in Österreich zu versteuern sind.
Unterhaltsabsetzbetrag
Wann hast Du Anspruch auf den monatlichen Unterhaltsabsetzbetrag?
Du bist geschieden und Dein Kind wohnt nicht im selben Haushalt. Du oder Deine neue PartnerIn bekommen für dieses Kind keine Familienbeihilfe. Du bezahlst den gesetzlichen Unterhalt. Dann kannst Du den monatlichen Unterhaltsabsetzbetrag in der Arbeitnehmerveranlagung oder Steuererklärung beantragen.
Unterhaltszahlung
Der Unterhalt ist eine Leistung, damit sich eine Person das Leben leisten kann. Anspruch auf Unterhalt haben unter bestimmten Voraussetzungen Kinder, Eltern oder die Partner.
W
Werbungskosten
Werbungskosten sind Berufsausgaben. Für eine ArbeitnehmerIn sind das Ausgaben, damit der Beruf optimal ausgeübt werden kann.
Persönlicher Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
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