Ein Partner verdient gut, der Zweite hingegen aufgrund von Karenz, Krankheit, Kinderbetreuung, Teilzeit, Ausbildung oder andere Umstände deutlich weniger. Die Folge für den zweiten Partner ist, dass sich Kosten für Sonderausgaben (Kirchenbeitrag) in der Steuererklärung in einer geringen Gutschrift auswirken. Dasselbe gilt für Kinder.
Tipp.
Deshalb ist es zu empfehlen, dass der Partner mit dem höheren Einkommen diese Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend macht. Das geht aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dann kann Partner 1 Kosten (für Sonderausgaben), die für den zweiten Partner (oder Kinder) entstehen, in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
Voraussetzungen
Du musst mit dem Ehepartner oder dem Partner (Lebensgemeinschaft) zusammen wohnen (nicht dauernd getrennt lebend).
Bei Kindern muss Dir der Kinderabsetzbetrag oder Unterhaltsabsetzbetrag zustehen.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
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