Verpflichtende Abgabe der Steuererklärung bis zum 30. Juni
Wenn du verpflichtet bist, hast du dafür bis zum 30. Juni des Folgejahres Zeit. Wer ist zur Steuererklärung verpflichtet? Person mit
Einkommen aus Vermietung & Verpachtung
Einkommen aus Selbständigkeit
Einkommen aus Landwirtschaft & Forstwirtschaft
Einkommen aus Kapitalerträgen
Einkommen aus mehreren Dienstverhältnissen oder Ersatzleistungen (Krankenstand, Wochengeld, Arbeitslosengeld, …)
Freiwillige Abgabe der Steuererklärung
Nicht jede muss eine Steuererklärung abgeben. Meist wer keine Steuererklärung abgeben muss, hat wahrscheinlich zu viel Steuern gezahlt und sollte sich das Geld schleunigst zurückholen. Eine freiwillige Erklärung kann 5 Jahre rückwirkend beim Finanzamt abgeben. Das heißt, für die Steuererklärung 2019 kannst du bis spätestens Ende 2023 eine Steuererklärung einreichen. Belege müssen für 7 Jahre aufbewahrt werden.
Verwende Tax@Home zum Aufzeichnen deiner Belege und zur Erstellung der Steuererklärung.
Für weitere Fragen kannst du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf deine Anregungen.
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