Für jedes Kind in Österreich wird bis zum 24. Lebensjahr die Familienbeihilfe ausbezahlt (wenn das volljährige Kind weniger als 15.000 Euro versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr erzielt). Den Familienbeihilfe-Antrag reicht dein Finanzamt automatisch nach der Geburt Deines Kindes ein.
Automatisch die Familienbeihilfe beziehen
Nachdem du die Geburtsurkunde deines Kindes beim Standesamt abholst, geht alles zügig – die Geburtsdaten werden automatisch an die Krankenkasse und das Finanzamt gemeldet.
Dein Kind ist mit den Eltern automatisch mitversichert. Ohne einen Zusatzaufwand, genial!
Die Krankenversicherung stellt eine Sozialversicherungsnummer aus und informiert das Finanzamt. Nun stellt dein Finanzamt automatisch den Antrag auf Familienbeihilfe (genial). Eltern können meist im Finanzonline-Portal der Mutter unter „Familienbeihilfe“ nachsehen, ob der Antrag schon angenommen wurde und ihr Familienbeihilfe ausbezahlt bekommt.
Erhöhung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages
Zusätzlich wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe pro Kind der Kinderabsetzbetrag von monatlich 61,80 Euro ausbezahlt. Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahre gibt es im September zusätzlich ein Schulstartgeld von 105,80 Euro.
Erhöhung der Familienbeihilfe pro Kind in Euro, wenn Du mehrere Kinder hast
Für erheblich behinderte Kinder erhöht sich die Familienbeihilfe um monatlich 164,90 Euro.
Bis 31.12.2022
Zusätzlich wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe pro Kind der Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro ausbezahlt. Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahre gibt es im September zusätzlich ein Schulstartgeld von 100 Euro.
Erhöhung der Familienbeihilfe pro Kind in Euro, wenn Du mehrere Kinder hast
Für erheblich behinderte Kinder erhöht sich die Familienbeihilfe um monatlich 155,90 Euro.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
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