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Sind ausländische Organisationen auch zur Datenübermittlung verpflichtet?

Aktualisiert: 17. Feb.

Du hast einen verpflichtenden Beitrag oder eine Spende an ausländische Organisationen, die keine feste örtliche Einrichtung in Österreich haben, geleistet und möchtest diesen in deiner Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen?


Da diese Organisationen nicht zur Datenübermittlung verpflichtet sind, musst du diesen selbst in deiner Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

Das funktioniert direkt in deiner Arbeitnehmerveranlagung über Finanzonline.

Im Reiter "Besondere Sonderausgaben (L1d)" musst du den Betrag folgendermaßen berücksichtigen:

  • Punkt 4 Kennzahl 281: Gib hier den Betrag ein, den du an eine spendenbegünstigte ausländische Organisation gespendet hast.

  • Punkt 4 Kennzahl 282: Gib hier den verpflichtenden Beitrag ein, den du an eine ausländische Kirche oder Religionsgesellschaft geleistet hast.

Beachte: Du musst die Zahlung nachweisen können, wenn du vom Finanzamt dazu aufgefordert wirst. Zum Sammeln der Nachweise kannst du die Steuer-App verwenden.



 

Steuertipp

Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.

 

Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.



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