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Beim Smartphone der Arbeitgeber:in ist der Bildschirm zersprungen

Aktualisiert: 3. Feb. 2023

Was ist, wenn durch höhere Gewalt Arbeitsmittel von der Arbeitgeber:in beschädigt werden? Wie wirkt sich das auf die Steuer aus?


Ob Auto (bei Berufspendler:innen) oder das Arbeitgeber:innen-Notebook (auch andere Arbeitsmittel von Dir oder der Arbeitgeber:in) können durch einen unerwarteten Schadensfall (höhere Gewalt) beschädigt werden. In diesem Fall können Reparaturkosten (soweit von einer Versicherung nicht gedeckt) als Werbungskosten abgesetzt werden. Das gilt für Schäden oder Verluste von Arbeitsmittel (Notebook, Smartphone usw.), die Du für Deine Arbeit verwendest oder auch Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber:in gehören.


Ein Praxisbeispiel findest Du hier.


Quelle Gewinn 5/21 Artikel Weite Welt der Berufsausgaben

 

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