Es kommt immer wieder vor, dass Dir Dein:e Arbeitgeber:in nicht die gesamten Dienstreisekosten ersetzt. Zum Beispiel wird das Taggeld (26,40 Euro, Österreich) oder der Pauschalsatz für die Nächtigung (15 Euro, Österreich) oder das Kilometergeld (0,42 Euro pro PKW-Kilometer) nicht in voller Höhe ausbezahlt. Dann kannst Du die Differenz zu dem Betrag als Reisekosten in den Werbungskosten absetzen.
Taggeld: Dein:e Arbeitgeber:in bezahlt Dir nicht den vollen Betrag, dann kannst Du die Differenz absetzen. Selbes gilt für Nächtigungsgeld und das Kilometergeld. Die exakten Beträge findest Du in folgendem Artikel.
Kilometergeld: Falls Dir Dein:e Dienstgeber:in „nur“ das Zugticket rückerstattet, Du aber mit dem privaten PKW unterwegs warst, steht Dir auch die Differenz als Werbungskosten zu.
Persönlicher Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
Diese Information ist aufgrund von Spenden von Personen wie Dir kostenlos nutzbar. Wir freuen uns auf Deine Unterstützung.
Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.
Comments