Kosten für den Nachkauf von Versicherungszeiten (z.B. Schulzeiten oder Studienzeiten) zählen zu den nicht begrenzten Sonderausgaben. Ab 2017 werden diese automatisch von
an das Finanzamt gemeldet.
Unser Tipp. Auf Antrag können diese Aufwände für den Nachkauf von Versicherungszeiten auf 10 aufeinander folgende Jahre gleichmäßig mit 10 Prozent des Aufwandes verteilt werden. Das kann dann für dich sinnvoll sein, wenn diese Kosten damit in einer höheren Progressionsstufe des Einkommensteuertarifs anfallen und so zu einer höheren Steuerentlastung führen.
Ein Beispiel.
Du hast 2021 ein zu versteuerndes Einkommen von 34.000 Euro und kaufst für Versicherungszeiten in Höhe von 9.000 Euro nach.