Hat deine ArbeitgeberIn den Familienbonus Plus in der Lohnverrechnung berücksichtigt? Dann musst du keine Arbeitnehmerveranlagung machen.
Willst du aber zusätzliche Steuervorteilenutzen?
Zum Beispiel Werbungskosten oder Krankheitskosten von der Steuer absetzen?
Dann macht eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung trotzdem Sinn.
Was musst du nun bei einer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung beachten?
Du musst den Familienbonus Plus auch selbst in deiner Arbeitnehmerveranlagung noch einmal beantragen.
Der Antrag ist über Finanzonline möglich.
Im jeweiligen Jahr findest du den Familienbonus Plus unter dem Punkt "Kinder".
Du kannst auch die Papier-Formulare ausfüllen.
Du musst die Beilage L1k oder die Beilage L1k-bF für die ergänzende Aufteilungsvariante ausfüllen.
Wichtig:
Wenn du das nicht bei der Arbeitnehmerveranlagung machst, musst du den Familienbonus Plus zurückzahlen.
Gut zu wissen:
Du hast auch die Möglichkeit, die Aufteilung zwischen Partnern zu ändern.
Zum Beispiel, wenn du als Teilzeitkraft so wenig verdienst, dass du gar keine Steuern bezahlst.
Dadurch wirkt sich der Familienbonus Plus bei dir nicht aus.
Wenn deine PartnerIn aber Steuern bezahlt, macht eine Änderung der Aufteilung für die Familie Sinn.
Wichtig: Wurde der Familienbonus Plus von deiner ArbeitgeberIn zu Unrecht oder in falscher Höhe berücksichtigt? Dann musst du eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
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