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Werbungskosten in einfacher Sprache erklärt

Hier findest Du alle Arten von Werbungskosten und allgemeine Informationen dazu. Werbungskosten sind Ausgaben, die sicherstellen, dass Du Deinen Beruf ausüben kannst:

  • Arbeitsmittel (z.B. Schere bei der FrisörIn, Fachliteratur), Arbeitskleidung (z.B. Uniformen, Sicherheitsschuhe, typische Berufs- oder Schutzkleidung)

  • Aus- und Fortbildungskosten (z.B. Kosten für die Meisterprüfung, Kosten für Buchhaltungskurse, Kommunikationstraining, Sprachkurse, sofern sie mit dem derzeitigen Beruf in Zusammenhang stehen, Umschulungskosten)

  • Betriebsratsumlage

  • Gewerkschaftsbeiträge

  • Kosten für eine beruflich veranlasste Reise (z.B. Diäten, Kilometergeld, Übernachtungskosten)



Wichtig dabei ist, dass Dir Deine ArbeitgeberIn diese Ausgaben nicht ersetzt hat. Falls Dir Deine ArbeitgeberIn diese Kosten nicht rückerstattet hat, kannst du diese Ausgaben dank der Arbeitnehmerveranlagung im Nachhinein geltend machen.


1. Allgemeines

  • Bis EUR 800 geringwertiges Wirtschaftsgut

  • Fahrtkosten für betrieblich veranlasste Fahrten

  • Pendlerpauschale

  • Kilometergeld (Fahrtenbuch erforderlich)

  • Fahrt mit dem privaten Fahrrad

  • Fahrt mit dem privaten KFZ

  • Zinsen für Anschaffungen im Rahmen der WK


2. Berufsgruppenpauschale

  • Artisten

  • SchauspielerIn

  • Fernsehschaffende

  • Journalisten

  • MusikerIn

  • ForstarbeiterIn

  • FörsterIn

  • BerufsjägerIn

  • HausbesorgerIn

  • HeimarbeiterIn

  • VertreterIn

  • Mitglieder einer Ortsvertretung

  • Expatriate (Auslandsarbeiter in Österreich – Werbekostenpauschale beantragen)


3. Gewerkschaftsbeiträge und sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen

Hier kannst Du alle Beiträge, die Du bei Berufsverbänden oder Interessenvertretungen geleistet hast, angeben. Wichtig ist, dass die Betriebsratsumlage nicht hier, sondern bei den sonstigen Werbungskosten angegeben wird.

  • Pflichtbeiträge

  • Aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung

  • Für mitversicherte Angehörige

  • Selbst einbezahlte SV-Beiträge

  • Freiwillige Beträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung


3. Pflichtbeiträge Sozialversicherung

Wenn Du im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung bezahlt hast oder generell selbst Sozialversicherungsbeiträge einbezahlt hast, dann kannst Du diese Beträge hier angeben. Auch Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, die Du für mitversicherte Angehörige bezahlt hast, kannst Du hier angeben.


4. Arbeitsmittel (bei Anschaffungen über 1000 Euro nur AfA)

Arbeitsmittel sind Hilfsmittel, die Dir dabei helfen, deinen Beruf auszuüben. Beispiele dafür sind Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Computer oder Werkzeuge. In den Steuerinfos von Tax@Home findest Du dazu noch mehr. Achtung! Kostet das Arbeitsmittel mehr als EUR 800,00 (ab 2023 1.000,00 Euro), so musst Du den Betrag auf mehrere Jahre aufteilen. Wie das funktioniert, erklären wir Dir in den Steuerinfos von Tax@Home.

  • Arbeitskleidung (erforderlich zur Ausübung des Berufes),

  • Schutzkleidung

  • Kleidung mit Firmenlogo

  • Arbeitszimmer bei Heimarbeiter

  • Beruflich genutzte Aktentasche

  • Computer (60%)

  • PC (60%)

  • Internet (60%)

  • Mobiltelefon und Telefonkosten minus Privatanteil


5. Fachliteratur

Hier kannst du Fachliteratur wie Bücher, Fachzeitschriften oder Lehrbücher angeben, die im Kontext Deines Berufes stehen. Wichtig ist, dass es keine allgemein bildenden Werke wie Zeitungen, Nachschlagewerke oder Lexika sind.

  • Fachbücher

  • Fachzeitschriften

  • Datenträger mit Fachliteratur



6. Reisekosten

Hast Du während einer Dienstreise Ausgaben, die Dir Dein Arbeitgeber nicht zurückbezahlt, kannst Du diese hier angeben. Wichtig ist, dass hier nicht die Kosten für den täglichen Arbeitsweg oder für Familienheimfahrten (siehe Kategorie Familienheimfahrten) angegeben werden. Kosten für den täglichen Arbeitsweg sind mit dem Pendlerpauschale abgegolten und werden hier nicht angegeben.

  • Kilometergeld bei beruflich veranlassten Reisen

  • Beruflich veranlasste Reisen ab 25km mehr als 3 Stunden

  • Taggeld

  • Nächtigungsgeld


7. Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten

Alle Kosten, die bei einer Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung anfallen, kannst Du hier angeben. Wichtig ist dabei, dass sie mit Deinem Beruf in Zusammenhang stehen und nicht von Deinem Arbeitgeber bezahlt werden. Beispiele dafür sind Kursunterlagen, Sprachkurse, Studienreisen und Fahrten zur Fortbildungsstätte.

  • Kilometergeld bei beruflich veranlasster Fortbildung

  • Rückzahlung von Ausbildungskosten oder Fortbildungskosten an den Dienstgeber

  • Studiengebühren

  • Studienreisen

  • Fortbildungsreisen

  • Umschulung


8. Kosten für Familienheimfahrten

Benötigst Du eine Wohnung in der Nähe Deines Arbeitsplatzes, weil es nicht zumutbar ist, dass Du jeden Tag zu Deiner Familie heimfährst? Dann kannst Du die Kosten, die für die Heimfahrt zur Familie anfallen wie z.B. die Zugkarte oder das Kilometergeld angeben. Maximal kannst du pro Monat € 306,- angeben. Bei Verheirateten und eingetragen Lebensgemeinschaften betrifft dies eine wöchentliche Heimfahrt, bei Alleinstehenden eine monatliche Heimfahrt.


9. Kosten für doppelte Haushaltsführung

Du benötigst eine eigene Unterkunft am Arbeitsort, weil Dein Arbeitsplatz von Deiner Familie und ihrem Wohnsitz zu weit entfernt ist? Dann kannst Du die Kosten für die Unterkunft inklusive Betriebskosten hier angeben. Wichtig ist, dass die tägliche Heimfahrt zum Familienwohnsitz oder der Wechsel des Familienwohnortes nicht zumutbar ist.

  • Familienwohnsitz zu weit von der Arbeitsstätte entfernt (Heimfahrt unzumutbar ab 120km, Verlegung unzumutbar Ehe/Partnerschaft)


10. Sonstige Werbungskosten (z.B. Betriebsratsumlage)

Unter den sonstigen Werbungskosten kannst Du die Betriebsratsumlage, Kosten, die für eine Bewerbung angefallen sind und noch weitere sonstige Kosten angeben. Genauere Informationen und weitere Beispiele findest Du in den Steuerinfos von Tax@Home.

  • Betriebsratsumlage

  • Freibetrag für Sportler

  • Prozesskosten, wenn der Prozess durch die Berufstätigkeit veranlasst ist und nicht schuldig gesprochen wird

  • Rückzahlung von Einnahmen

  • Umzugskosten bei beruflicher Veranlassung (1. Dienstantritt, Versetzung, Wechsel des Dienstgebers, Vermeidung eines unzumutbaren Arbeitswegs)

  • Kosten im Zuge eines Vorstellungsgesprächs

  • Visitenkarten

  • Arbeitgeber ersetzte Kassenfehlbeträge

  • Beruflich veranlasste Rechtsberatungskosten

 

Diese Information ist aufgrund von Spenden von Personen wie Dir kostenlos nutzbar. Wir freuen uns auf Deine Unterstützung.

 

Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.

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