Die Umsatzsteuer gehört zum festen Bestandteil eines Unternehmens, jedoch gibt es ein paar Ausnahmen. Die Regelung für Kleinunternehmer erklären wir dir.
Kleinunternehmer sind Unternehmer, deren Umsätze 35.000 Euro (bis 31.12.2019: 30.000 Euro) netto pro Jahr nicht übersteigen.
Allgemein gilt für Kleinunternehmer, dass du von der Umsatzsteuer befreit bist. Du führst von den Einnahmen keine Umsatzsteuer ab. Du darfst aber auch keine Vorsteuern geltend machen.
Wenn du eine Rechnung stellst als Kleinunternehmer, darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Ansonsten schuldest du die Umsatzsteuer dem Finanzamt. Führe folgenden Hinweis auf deine Rechnung aus: „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“.
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