In dieser kurzen Beschreibung erklären wir Dir, welche und wie Du die Kosten wegen Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt von der Steuer absetzen kannst. Folgende Kosten werden vom Finanzamt akzeptiert:
Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenfolgen (betrifft sämtliche Tätigkeiten und Kosten, die mit der Beseitigung des Schadens entstehen. Sowohl der Schaden im Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitzen wird akzeptiert.)
Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände (die laut Rechnung entstandenen Kosten zur Reparatur)
Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände (hier werden zum Leben notwendige Gegenstände der Einrichtung, welche zu österreichischen Standard gehören, Bekleidung, Lebensmittel, Fahrzeuge, Spiele, Werkzeug, Schulbedarf, Vorräte, Radiogeräte, Fernsehgeräte, EDV, berücksichtigt)
Mietkosten für zwischenzeitliche andere Unterkunft
Grundsätzlich wird das Finanzamt die Schadenserhebung der Gemeindekommission oder des Katastrophenfonds überprüfen. Diese Niederschrift des Schadens ist nachzuweisen. Leistungen aus dem Katastrophenfonds, Spenden, Versicherungsvergütungen sind bei den entstandenen Kosten zu berücksichtigen. Das heißt von den entstandenen Kosten abzuziehen.
Persönlicher Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Quelle: Gewinn 9/21
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