Durch Homeoffice entstehen dir Kosten für ergonomisches Mobiliar.
Du kannst diese in der Arbeitnehmerveranlagung 2021 berücksichtigen und Steuern sparen.
Du kannst Kosten bis zu 300 Euro für ergonomisches Mobiliar über die Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen. Beispiele für ergonomisches Mobiliar sind ein Drehstuhl, Schreibtisch oder Beleuchtung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass du mindestens 26 Tage im Jahr im Homeoffice arbeitest.
Hast du im Jahr 2020 Kosten für ergonomisches Mobiliar berücksichtigt? Dann vermindern sich die 300 Euro um den im Jahr 2020 berücksichtigten Betrag. Das bedeutet, dass du für 2020 und 2021 gemeinsam höchstens 300 Euro absetzen kannst.
Ein Beispiel: Du hast 2020 einen Drehstuhl für 130 Euro gekauft und in deiner Arbeitnehmerveranlagung angegeben. Im Jahr 2021 kaufst du dir einen Schreibtisch um 250 Euro. Du kannst im Jahr 2021 nur 300 Euro minus 130 Euro in deiner Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen.
Das sind 170 Euro. Im Jahr 2021 trägst du 170 Euro für ergonomisches Mobiliar in deiner Arbeitnehmerveranlagung ein.
Den Rest des Schreibtisches 250 Euro minus 170 Euro, das sind 80 Euro, kannst du in der Arbeitnehmerveranlagung im Jahr 2022 berücksichtigen.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
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