Außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen die Zumutbarkeit der Belastung (Selbstbehalt), je nach Höhe deines Einkommens.
Bei höchstens 7.300 Euro Jahreseinkommen sind es 6 %.
Zwischen 7.300 und 14.600 Euro sind es 8 %.
Zwischen 14.600 und 36.400 Euro sind es 10 %.
Und bei mehr als 36.400 Euro Einkommen sind es 12 %.
Der Selbstbehalt reduziert sich für jedes Kind, für das du mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe hast oder den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen kannst, um jeweils einen Prozentpunkt.
Der Selbstbehalt vermindert sich auch um einen Prozentpunkt, wenn dir der Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht oder wenn du mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet bist oder in eingetragener Partnerschaft lebst und deine PartnerIn Einkünfte von höchstens 6.000 Euro erzielt.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
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