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Homeoffice-Ausrüstung: Steuern zurückholen

Aktualisiert: 3. Feb. 2023

Aktuell diskutieren Regierungen in Europa über einen zweiten Lockdown. Wieder Homeoffice, aber diesmal solltest du die selbst bezahlte Homeoffice-Ausrüstung von der Steuer absetzen.



Das Büro in den eigenen vier Wänden. Die Arbeit passiert, wo du bist, zeigt die Coronakrise für viele. Laut Xing-Umfrage im Sommer haben 78 Prozent im Homeoffice gearbeitet oder tun dies nach wie vor. Wie im Büro gilt: je besser die Ausrüstung, umso effektiver kannst du deine Arbeit erledigen. Es macht einen Unterschied, ob man ein eigenes Arbeitszimmer hat oder am Küchentisch arbeitet.


Die Xing-Umfrage zeigt, dass Arbeitnehmerinnen in Ausrüstung investierten:

  • PCs

  • Laptops

  • Headsets

  • Aufnahmegeräte

  • Kameras

  • Smartphone

  • Tablets

  • Speichermedien

  • Drucker

  • Schreibmaterial

  • bessere Internetverbindung

  • ergonomische Möbel (Kennzahl 158).

Arbeitnehmer:innen in Österreichs investierten laut einer Xing-Umfrage überwiegend selbst in die Homeoffice-Ausrüstung. Jede Zehnte hat dafür mehr als tausend Euro ausgegeben. Und das kannst du alles als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Wie das genau geht, klären wir in der Homeoffice-Blog-Reihe.


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Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.

 

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