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Muss ich für das geschenkte Elternhaus Immobilienertragsteuer zahlen?

Aktualisiert: 7. Jan. 2022

Wir haben unser Haus in mühsamer Kleinstarbeit 1976 erbaut und 2016 unsere Tochter geschenkt. Danach sind wir ausgezogen und unsere Tochter hat seit 2016 einen Nebenwohnsitz dort. Jetzt will sie das Haus verkaufen. Muss sie dafür Immobilienertragsteuer zahlen?


Für die Berechnung der Immobilienertragsteuer ist die Schenkung und der Vorbesitz innerhalb der Familie nicht von Bedeutung. Deswegen wird Immobilienertragsteuer (ImmoESt) beim Verkauf des Hauses zu zahlen sein. Wie sich die ImmoESt allgemein berechnet findest du in diesem Blogpost.


In diesem speziellen Fall kommen noch ein paar verteuernde Faktoren hinzu.

  • Hätte die Tochter für mindestens 2 Jahre durchgehend Ihren Hauptwohnsitz dort, würde Sie beim Verkauf keine Immobilienertragsteuer zahlen müssen.

  • Hätte die Tochter in den letzten 10 Jahren dort mindestens 5 Jahre gelebt würde Sie sich beim Verkauf auch die Immobilienertragsteuer sparen.

  • Da die Immobilie vor dem 1. März 2002 angeschafft wurde (dazu zählt auch eine Errichtung) wird eine pauschale Immobilienertragsteuer von 4,2% vom Verkaufserlös (Gewinn aus dem Verkauf) zur Besteuerung verwendet.

  • Bei einer Schenkung ist der Anschaffungszeitpunkt das Datum, an dem die schenkenden Personen (die Eltern) das Haus errichtet haben.

Beispiel: Das Haus der Tochter ist aktuell 450.000 Euro wert und wird um diesen Preis verkauft. Nach Abzug von Verkaufsspesen bleiben der Tochter 420.000 Euro als Gewinn übrig. Dieser Gewinn wir jetzt versteuert. Die Tochter muss 4.2% Immo-ESt zahlen. Das sind 17.640 Euro.


Weiterlesen:


Quelle und Ideengebung: Gewinn 4/21

 

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