Wie funktioniert die Aufteilung bei Pflegeeltern und leiblichen Eltern?
Wichtig ist, dass ein Pflegeelternteil Familienbeihilfe bezieht.
Dieser Pflegeelternteil kann den Familienbonus Plus beantragen.
Ein Beispiel:
Zahlt ein leiblicher Elternteil Unterhalt und bekommt den Unterhaltsabsetzbetrag?
Dann kann dieser leibliche Elternteil bis zu 50% des Familienbonus Plus beantragen.
Der Pflegeelternteil bekommt die restlichen Prozente.
Das sind mindestens 50%, kann aber auch 100% sein, wenn der leibliche Elternteil keinen Familienbonus Plus beantragt.
Ein zweites Beispiel:
Zahlt ein leiblicher Elternteil keinen Unterhalt?
Dann kann er auch keinen Familienbonus Plus beantragen.
Der Pflegeelternteil kann dann 100% des Familienbonus Plus beantragen.
Steuertipp
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