Wie muss ich meinen Grundstücksverkauf (Grund und Boden, Gebäude, Wohnungen, Baurechte) versteuern?
BMF schreibt: „Seit dem 1. April 2012 unterliegen grundsätzlich sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommensteuerpflicht. Die vormalige Spekulationsfrist von grundsätzlich zehn Jahren … wurde abgeschafft.
Von der Immobilienertragsteuer erfasst sind nur entgeltliche Erwerbsvorgänge oder Veräußerungsvorgänge. … Daher fällt bei Schenkungen und Erbschaften grundsätzlich keine Immobilienertragsteuer an.“
Steuerfrei sind: