Du musst in bestimmten Fällen eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen. Das kannst du entweder in Papierform mit dem Formular L1 oder elektronisch mit Finanzonline erledigen.
Wenn du die Arbeitnehmerveranlagung in Papierform machst, musst du sie bis 30. April des Folgejahres einreichen. Elektronisch hast du bis 30. Juni des Folgejahres Zeit.
Du hast Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen und der Betrag überschreitet 730 Euro.
Du hast zu Unrecht oder ein zu hohes Pendlerpauschale bezogen.
Du hast zu Unrecht oder einen zu hohen Betrag an Familienbonus Plus bezogen.
Du hast von deiner ArbeitgeberIn einen steuerfreien Kinderbetreuungszuschuss erhalten. Er steht dir aber nicht zu.
Du musst die Arbeitnehmerveranlagung bis 30. September des Folgejahres einreichen, wenn
du zwei oder mehr ArbeitgeberInnen gleichzeitig hattest. Die Einkünfte wurden nicht gemeinsam versteuert. Zum Beispiel hattest du neben der Pension eine Beschäftigung.
du den Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag bei deiner ArbeitgeberIn geltend gemacht hast, du aber keinen Anspruch darauf hast.
In gewissen Fällen kann dich auch das Finanzamt auffordern eine Arbeitnehmerveranlagung einzureichen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
du Krankengeld, Wiedereingliederungsgeld oder Rehabilitationsgeld aus der gesetzlichen Sozialversicherung, Bezüge für Truppenübungen, Bezüge vom Insolvenz-Entgelt-Fonds, bestimmte Bezüge aus der Bauarbeiter-Urlaubskasse und Abfertigungskasse oder Bezüge für einen Dienstleistungsscheck erhalten hast.
wenn du Pflichtversicherungsbeiträge oder Pensionsbeiträge rückerstattet bekommen hast.
wenn dein ArbeitgeberIn den Freibetragsbescheid berücksichtigt hat.
Tipp: Die App Tax@Home hilft dir beim Erstellen deiner Arbeitnehmerveranlagung und sagt dir, wie das mit den Steuerformularen ausfüllen geht.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
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