Wir erklären dir, welche Unterlagen du unbedingt benötigst, um mindestens 2.000,16 Euro Familienbonus zu bekommen und wir erklären dir, wie du die 2.000,16 Euro mit dem E30 Formular beantragst.
Du kannst folgende Vorteile
Alleinverdienerabsetzbetrag
Alleinerzieherabsetzbetrag
Familienbonus Plus
Behinderungsbedingte Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
direkt in der Lohnverrechnung deiner ArbeitgeberIn oder bei der pensionsauszahlenden Stelle geltend machen und du zahlst somit monatlich weniger Steuern. Dafür füllst du das Formular E30 aus.
Familienbonus Plus, Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag verlangen von dir Angaben zu deinen Kindern und dass du Familienbeihilfe für diese Kinder beziehst. Falls du noch keine Familienbeihilfe beantragt hast, solltest du die Familienbeihilfe vor den Familienbonus Plus, Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag beantragen. Zusätzlich sind beim Familienbonus Plus diese zwei Punkte zu beachten:
Du musst einen Nachweis über den Familienbeihilfeanspruch dem Formular E30 beilegen. Die Bestätigung über den Familienbeihilfeanspruch erhaltest du über Finanzonline oder bei deinem Finanzamt
Achtung (siehe Bild)! Bei der Steuererklärung nicht vergessen, dass du den Familienbonus Plus „nochmal“ beantragst, ansonsten würde das Finanzamt die zu wenig bezahlte Lohnsteuer rückvordern. (laut Finanzamt: Andernfalls kommt es zu einer Nachversteuerung, wenn er bereits während des Jahres berücksichtigt worden ist.)
Zusammenfassend ist das Formular E30 einfacher als es aussieht. Halte dich an die Voraussetzungen, ansonsten musst du die nicht bezahlte Steuer nachzahlen. Diese Nachzahlung macht nur Arbeit und die kannst du dir sparen.
Voraussetzungen für Alleinverdienerabsetzbetrag (Quelle BMF)
Wenn du mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in einer bestehenden Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebst
und wenn du oder deine PartnerIn für mindestens sieben Monate während dieses Zeitraumes für mindestens ein Kind Familienbeihilfe erhaltet.
Die Einkünfte der PartnerIn dürfen nicht mehr als 6.000 Euro betragen.
Beide Partner müssen unbeschränkt steuerpflichtig sein.
Voraussetzungen für Alleinerzieherabsetzbetrag
Wenn du mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebst
und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhältst.
Voraussetzungen für Familienbonus Plus
Familienbeihilfe oder Unterhalt
Voraussetzungen für behinderungsbedingte Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen
Wenn die Einkünfte der EhepartnerIn oder der eingetragenen PartnerIn höchstens 6.000 Euro im Kalenderjahr betragen.
und Bescheinigung der Behinderung vorliegt.
Voraussetzungen für erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
Wenn deine Pensionseinkünfte 26.826 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen
und du keinen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag hast
und, dass du länger als sechs Monate verheiratet bist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebst
und deine PartnerIn Einkünfte von nicht mehr als 2.200 Euro im Kalenderjahr bezieht.
Weiter Aufgabe: Die Arbeitnehmerveranlagung rocken
Bei weiteren Fragen kannst du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf deine Anregungen.
Diese Information ist aufgrund von Spenden von Personen wie dir kostenlos nutzbar. Wir freuen uns auf deine Unterstützung.
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