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Fahrtkosten bei Beeinträchtigung von der Steuer absetzen?

Aktualisiert: 3. Nov. 2022

Bei körperlicher Beeinträchtigung können alle Kosten, die Deine Mobilität fördern (etwa PKW, Rollstuhl, Treppenlift, Prothesen, …) von der Steuer als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt abgeschrieben werden. Du kannst diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen! Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Zusätzlich gibt es weitere Unterstützungen.


Voraussetzung

Dann kannst Du folgende Vorteile geltend machen:

  1. Freibetrag von monatlich 190 Euro für deinen eigenen PKW (auf Dich zugelassen und von Dir gekauft oder geleast). Da für Dich ein Benützen des Massenverkehrsmittels nicht zumutbar ist. Du musst auch nicht selbst mit dem Auto fahren. Durch den Freibetrag werden Mehraufwand für Behindertenvorrichtungen abgegolten. Tipp: Beim Neukauf kannst Du zusätzlich (alle fünf Jahre) eine Beihilfe für behindertengerechte Ausstattung ansuchen.

  2. Kosten für Taxifahrten von monatlich bis zu 153 Euro geltend machen. Als Alternative zum Freibetrag für Dein eigenes PKW. Kosten können nur mit dem Taxibeleg nachgewiesen werden. Damit Du diese nicht verlierst, sammle die Taxibelege mit der Steuerapp Tax@Home.

  3. Wenn beide Partner eine Mobilitätseinschränkung haben, können die Alleinverdiener:innen (zweite:r Partner:innen höchstens 6.000 Euro Einkünfte) den doppelten Freibetrag geltend machen. Bei zwei PKWs (aber jede:r Partner:in muss jeweils Eigentümer:in eines PKWs sein) 380 Euro oder doppelte Taxikosten von 306 Euro.

  4. Hilfsmittel als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt absetzbar. Darunter fallen bei Gehbeeinträchtigung alle Gehhilfen (Rollstuhl, Elektro-Rollstühle, Treppenlift, Hebebühnen, Prothesen, Rampen, …) und bauliche Maßnahmen für barrierefreies Wohnen (barrierefreie Böden, Türschwellen, Türverbreiterungen, Badewanne und Badeinrichtung).

Weitere Beihilfen und Gebührenermäßigungen gibt es für das eigene Fahrzeug unter 3.5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, überwiegender Nutzung der beeinträchtigten Person und den Voraussetzungen.

  • Gratis Autobahnvignette

  • Befreit von der Normverbrauchsabgabe (NoVA), wenn die beeinträchtigte Person zusätzlich eine Lenkberechtigung hat.

Steuertipp

Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.

 

Diese Information ist aufgrund von Spenden von Personen wie Dir kostenlos nutzbar. Wir freuen uns auf Deine Unterstützung.

 

Hinweise: Der Inhalt des Blogs wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit der Erstellung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Die Informationen ersetzen keine individuelle Beratung bei einer Steuerberatungskanzlei. Jegliche Haftung dafür wird ausgeschlossen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.

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