Bei körperlicher Beeinträchtigung können alle Kosten, die Deine Mobilität fördern (etwa PKW, Rollstuhl, Treppenlift, Prothesen, …) von der Steuer als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt abgeschrieben werden. Du kannst diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen! Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Zusätzlich gibt es weitere Unterstützungen.
Voraussetzung
Körperbehinderung durch einen Behindertenausweis gemäß §29b StVO ("Parkausweis")
oder Blindenzulage
oder Schwerstsehbehinderung ab Pflegegeld-Stufe 3.
Dann kannst Du folgende Vorteile geltend machen:
Freibetrag von monatlich 190 Euro für deinen eigenen PKW (auf Dich zugelassen und von Dir gekauft oder geleast). Da für Dich ein Benützen des Massenverkehrsmittels nicht zumutbar ist. Du musst auch nicht selbst mit dem Auto fahren. Durch den Freibetrag werden Mehraufwand für Behindertenvorrichtungen abgegolten. Tipp: Beim Neukauf kannst Du zusätzlich (alle fünf Jahre) eine Beihilfe für behindertengerechte Ausstattung ansuchen.
Kosten für Taxifahrten von monatlich bis zu 153 Euro geltend machen. Als Alternative zum Freibetrag für Dein eigenes PKW. Kosten können nur mit dem Taxibeleg nachgewiesen werden. Damit Du diese nicht verlierst, sammle die Taxibelege mit der Steuerapp Tax@Home.
Wenn beide Partner eine Mobilitätseinschränkung haben, können die Alleinverdiener:innen (zweite:r Partner:innen höchstens 6.000 Euro Einkünfte) den doppelten Freibetrag geltend machen. Bei zwei PKWs (aber jede:r Partner:in muss jeweils Eigentümer:in eines PKWs sein) 380 Euro oder doppelte Taxikosten von 306 Euro.
Hilfsmittel als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt absetzbar. Darunter fallen bei Gehbeeinträchtigung alle Gehhilfen (Rollstuhl, Elektro-Rollstühle, Treppenlift, Hebebühnen, Prothesen, Rampen, …) und bauliche Maßnahmen für barrierefreies Wohnen (barrierefreie Böden, Türschwellen, Türverbreiterungen, Badewanne und Badeinrichtung).
Weitere Beihilfen und Gebührenermäßigungen gibt es für das eigene Fahrzeug unter 3.5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, überwiegender Nutzung der beeinträchtigten Person und den Voraussetzungen.
Gratis Autobahnvignette
Befreit von der Normverbrauchsabgabe (NoVA), wenn die beeinträchtigte Person zusätzlich eine Lenkberechtigung hat.
Steuertipp
Wir empfehlen Dir, dass Du Dir Jahr für Jahr Dein zu viel bezahltes Steuergeld von der Finanz zurückholst. Die Steuerapp Tax@Home hilft Dir eine kostenneutrale und effiziente Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Für weitere Fragen kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Deine Anregungen zu neuen Steuerthemen.
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