Um beruflich veranlasste Fahrten (als Kilometergeld EUR 0,42 pro Kilometer) in der Arbeitnehmerveranlagung oder Steuererklärung geltend zu machen, ist ein Fahrtenbuch zu führen. Das Fahrtenbuch muss folgende Punkte umfassen:
Datum
Kilometerstand
Ausgangs- und Zielpunkt
Zweck der einzelnen Fahrt
Beruflich zurückgelegte Tageskilometer
Das alles kannst du mit Tax@Home aufzeichnen. Dazu gibst du im Titel Fahrt ein und drückst auf ein Schlüsselwort, dass „Fahrt …“ enthält. Danach wird die Detaileingabe geöffnet und alles zur Fahrt abgefragt. Details dazu findest du im Video.
Mit dem Kilometergeld können jährlich maximal 30.000 beruflich gefahrene Kilometer als Werbungskosten berücksichtigt werden. Eine zweite Möglichkeit ist, die tatsächlich angefallenen Kosten für beruflich veranlasste Fahrten mit einem privaten Kfz, als Werbungskosten zu berücksichtigen. Auch beruflich veranlasste Fahrten mit einem privaten Fahrrad können als Kilometergeld in der Höhe von EUR 0,38 pro Kilometer als Werbungskosten berücksichtigt werden (maximal 1.500 Kilometer).
Weiterlesen: Checkliste zu Werbungskosten
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