Steuertipps Punkt für Punkt. Als VermieterIn kannst du diese sechs steuerlichen Chancen nutzen. 1. Werbungskosten absetzen und Verluste nutzen Wenn du eine Wohnung vermietest, kannst du Kosten rund um die Wohnung steuerlich als Werbungskosten geltend machen.
Laufende Grundstückskosten,
Gebäudeabschreibung,
Fahrtkosten und Reisekosten,
Schuldzinsen aus der Finanzierung,
Renovierungskosten.
Wenn du einen Verlust machst, kannst du ihn mit Gewinnen im nächsten Jahr gegenrechnen. Das senkt deine Steuerlast sofort. Wenn du immer einen Verlust machst, dann wird die Vermietung vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft.
2. KleinunternehmerIn Umsatz weniger als 35.000 Euro
Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer befreit. Das hat allerdings den Nachteil, dass du die geleisteten Vorsteuern (Handwerkerarbeiten), nicht vom Finanzamt zurückfordern kannst. In der Regel fährst du damit gut.
3. Subventionen
Rechnungen für Wohnungsinstandhaltung, die durch Subventionen finanziert wurden, dürfen nicht als gewinnmindernde Ausgaben geltend gemacht werden.
4. Den Anteil für Grund und Gebäude im Kaufvertrag festhalten Den Wert des Grundstücks kannst du nicht abschreiben, nur den Gebäudewert. Deshalb solltest du den Kaufpreis einer Immobilie im Vertrag separat festhalten (möglichst hohen Anteil für das Gebäude im Kaufvertrag ausweisen). 5. Abschreibung Abschreibung kann sofort ab Kauf des Grundstücks geltend gemacht werden, auch ohne zwischenzeitliche Vermietung.
Wenn du eine Wohnung geschenkt bekommst oder erbst, musst du, wenn eine Vermietung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, vom Vorbesitzer fortschreiben. 6. Steuerfrei verkaufen Du musst mindestens 2 Jahre ununterbrochen deinen Hauptwohnsitz dort gehabt haben.
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